Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß §12 BGG und BITV2.0

Stand der Erklärung: 03. Juni 2025
Geltungsbereich: Diese Erklärung gilt für die Website https://www.mohr-bestattungen.de.

Einleitung
Die Mohr Bestattungen GmbH ist bestrebt, ihre Website barrierefrei zugänglich zu gestalten, um allen Nutzerinnen und Nutzern, unabhängig von ihren Fähigkeiten, einen uneingeschränkten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen. Die Umsetzung der Barrierefreiheit erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der BITV 2.0 sowie der EN 301 549.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 und der EN 301 549 vereinbar. Einige Inhalte entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Alternativtexte für Bilder: Einige Bilder auf der Website verfügen nicht über aussagekräftige Alternativtexte, was die Nutzung durch Screenreader erschwert.
  • Kontrastverhältnisse: Bestimmte Text- und Hintergrundkombinationen erfüllen nicht die erforderlichen Kontrastverhältnisse, was die Lesbarkeit beeinträchtigen kann.
  • Navigation: Die Tastaturnavigation ist in einigen Bereichen der Website nicht vollständig implementiert.
  • PDF-Dokumente: Einige zum Download angebotene PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet, hierbei handelt sich teilweise um Dokumente Dritter.

Die Mohr Bestattungen GmbH arbeitet kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.

Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 03. Juni 2025 erstellt. Die Überprüfung der Website erfolgte durch eine Selbstbewertung.

Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten, können Sie sich gerne an uns wenden:

MOHR Bestattungen GmbH
Mühlenkamp 11
38442 Wolfsburg
Telefon: 05362 98 800
E-Mail:
Website: mohr-bestattungen.de

Schlichtungsverfahren
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
Telefon: 0511 / 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Kontaktieren Sie uns:

Bitte rechnen Sie 8 plus 9.
cc

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