Was tun im Falle eines Falles?

Der Tod eines geliebten Menschen kommt manchmal ganz unerwartet.
Befindet man sich in solch einer Situation, fällt es verständlicherweise schwer, einen kühlen Kopf zu bewahren. Die folgenden Punkte helfen Ihnen dabei, die ersten wichtigen Schritte zu unternehmen.

I. Nach Eintritt des Todes

1. Arzt benachrichtigen

  • Bei einem Sterbefall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird sie durch die Krankenhausverwaltung ausgestellt. Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, das eine natürliche Todesursache vorliegt, muss die Polizei benachrichtigt werden.

2. Bestatter benachrichtigen

  • Es ist sinnvoll, einen Bestatter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit er den Angehörigen behilflich sein und sie beraten kann. Es ist dagegen nicht erforderlich, das der Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. Er kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufbewahrt werden. Wir können sie gerne darüber aufklären, was sie dabei zu beachten haben.
  • Im Beratungsgespräch werden sämtliche Festlegungen getroffen, die für die Bestattung notwendig sind.
II. Notwendige Unterlagen zusammenstellen

1. Unterlagen zusammenstellen

  • Todesbescheinigung vom Arzt
  • Personenstandsurkunde
    • bei Ledigen: Geburtsurkunde
    • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
    • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen)
  • Personalausweis
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen)
  • Mitgliedsnummer von Gewerkschaften
  • Rentennummern
  • Graburkunde (sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist)
  • Krankenkassenkarte
  • Schwerbehindertenausweis
  • GEZ-Nummer
  • Betriebsrentennummer
  • internationale Bankverbindung (IBAN)
III. Nach der Beisetzung/Trauerfeier

1. Danksagungen verschicken

2. Behördengänge

  • Erbschein beantragen
  • Testament eröffnen (dazu ggf. RA oder Notar beauftragen)
  • Abrechnung mit Lebensversicherung
  • Rentenansprüche regeln

3. Verträge und mitgliedschaften Kündigungen

  • Mietvertrag und Stadtwerke
  • Zeitung und Telefon abmelden
  • Radio- und Fernsehbeiträge
  • Versicherungen kündigen (Kfz, Haftpflicht, Hausrat, etc.)
  • Auto(s) abmelden
  • Kreditinstitute benachrichtigen, Daueraufträge ändern