
Bestattung und Beisetzung
Wir führen alle gängigen Bestattungen durch, die in Deutschland nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind. Dabei berücksichtigen wir stets die Weltanschauungen und religiösen Überzeugungen des Verstorbenen und dessen Angehörigen.
Eigentlich gibt es nur zwei Bestattungsarten: Die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Allen alternativen Bestattungsarten (z.B. Seebestattung, Naturbestattung) geht die Feuerbestattung voraus.
Die Erdbestattung ist die Übergabe des menschlichen Leichnams an die Erde. Der Sarg wird nach einer eventuellen Trauerfeier in einem Grab beigesetzt.
Die Feuerbestattung ist die Übergabe eines menschlichen Leichnams an das Feuer in einem Krematorium.
Auch für eine Feuerbestattung wird ein Sarg benötigt, nicht nur für die Aufbahrung und Überführung sondern auch für den Verbrennungsvorgang. Eine Trauerfeier kann vor oder nach der Einäscherung stattfinden.
Die Urne mit der Asche wird im Meer ausserhalb der Dreimeilenzone in bestimmen Seegebieten beigesetzt.
Die Urne wird an einem Baum beigesetzt.
Dieser kann entsprechend gekennzeichnet werden.
Grabarten und Friedhöfe
Die Art der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung) und der Grabart lassen sich in verschiedener Weise kombinieren. Jedoch werden nicht auf jedem Friedhof alle Grabarten angeboten. Der folgende Link zeigt, welche Grabarten z.B. auf den 23 Wolfsburger Friedhöfen möglich sind.
Leider kann man sich nicht immer auf einem Friedhof seiner Wahl beerdigen zu lassen. Der Ort der letzten Ruhestätte richtet sich in der Regel nach dem Wohnort. Allerdings sind Ausnahmen mit einer entsprechenden Beantragung möglich.
Welche Möglichkeiten in Ihrem Falle bezüglich der Grabart und der Wahl des Friedhofs bestehen, erklären wir Ihnen gern.
Sie können zwischen Erd- und Urnengrab wählen.
Die Grabstelle wird fortlaufend vergeben.
Keine Verlängerung nach der Ruhefrist.
Sie können zwischen Erd- und Urnengrab wählen.
Wünsche bez. der Lage möglich.
Verlängerung nach der Ruhefrist möglich.
Einzel- und Doppelgrab.
Sie können zwischen Erd- und Urnengrab wählen.
gärtnerisch attraktiv gestaltet.
Keine Grabsteine oder Kreuze.
Namen und Daten werden gesammelt an einer Tafel dokumentiert.
Urnen werden in Säulen oder Wänden beigesetzt.
Särge und Urnen werden auf einer Rasenfläche beigesetzt.
Keine Kennzeichnung des Grabes.
Nutzungszeit und Ruhezeit
sie erwerben die nutzungsrechte an einer grabstätte für einen
bestimmten zeitraum. diesen nennt man nutzungszeit.
ist diese abgelaufen, kann sie verlängert werden.
Bevor ein Grab wieder belegt werden darf, muss es eine bestimmte
Zeit lang „RUHEN“ (zwischen 20 und 30 Jahre).
Auf einem Wahlgrab können urnen vor ablauf dieser frist beigesetzt werden.
Ein Wort zur anonymen Beisetzung
Es ist zu beobachten, dass anonyme Beisetzungen in unserer Gesellschaft immer mehr zunehmen. Die Gründe für diesen Trend sind sehr unterschiedlich und z.T. auch nachvollziehbar.
Dennoch sollte man folgendes bedenken: Wird der Verstorbene ohne Kennzeichnung bestattet, ist es wahrscheinlich, dass er schnell aus unserem Gedächtnis verschwindet.
Und damit alles, wofür dieser Mensch einmal gestanden hat.
Ein fester Ort hingegen hilft uns, eine bleibende Beziehung zu der Person zu pflegen und uns an sie zu erinnern. So bleibt der Vestorbene in unserem Herzen lebendig. Der Trauerprozess wirkt sich positiv auf unsere Seele aus.
Wir möchten Ihnen gerne dabei helfen, bei diesen wichtigen Fragen eine sinnvolle und für Sie richtige Entscheidung zu treffen.